Die CDU in der Samtgemeinde Tostedt und in den Mitgliedsgemeinden Dohren, Heidenau, Kakenstorf, Königsmoor, Otter, Tostedt, Welle und Wistedt

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10.02.2012 - HAN: Millionen fürs Freibad?

HAN-Online

Millionen fürs Freibad?

Zitat aus dem Artikel aus der Printausgabe vom 10. Februar 2010:

CDU-Fraktionschef Rolf Aldag hat für die CDU-FDP-Gruppe beantragt, sogar eine Hallenbadvariante zu prüfen: "Viele Bürger haben das an uns herangetragen - sie möchten auch im Winter schwimmen." Da sich technisch einiges verändert habe, sei der Vergleich mit dem Freibad angebracht.

Weitere Informationen zum Thema im Artikel in der Online-Ausgabe der HAN.

09.02.2012 - TW: Wahlen im Städte- und Gemeindebund

Wahlen im Städte- und Gemeindebund

Tostedter Wochenblatt: Wahlen im Städte- und Gemeindebund

Die CDU-Rats- und Kreistagsabgeordnete Anette Randt aus Heidenau ist zur neuen Vorstandsvorsitzenden des Kreisverbandes Harburg des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes gewählt worden.

Der abgebildete Artikel ist dem Tostedter Wochenblatt entnommen. Die Weiternutzung wurde der CDU Tostedt genehmigt.

21.01.2012 - Hamburger Abendblatt: Herber Rückschlag für Tostedt nach Aufhebung des Urteils


Neonazi Stefan S.

Herber Rückschlag für Tostedt nach Aufhebung des Urteils

Zitat aus dem Artikel aus der Online-Ausgabe vom 21. Januar 2012:

Die gegen Rechtsextremismus engagierten Tostedter werten die Aufhebung des Urteils gegen den Neonazi Stefan Silar und damit auch der Bewährungsauflage, seinen Laden und Treffpunkt der rechten Szene in Tostedt schließen zu müssen, als fatales Signal und herben Rückschlag. Tostedt könnte wieder zum Schauplatz von Aufmärschen von rechten und linken Gruppierungen aus ganz Deutschland werden, befürchtet der CDU-Politiker Rolf Aldag. Im vergangenen Jahr, als das Schöffengericht am Amtsgericht Tostedt und das Landgericht Stade mit Urteilen gegen den Tostedter Neonazi der rechten Szene zusetzten, sei eine gewisse Zurückhaltung bei den Rechten spürbar gewesen, sagt Aldag. Das könnte nun wieder vorbei sein. [...]

Dass niemand wegen derselben Tat zweimal belangt werden darf, ist ein prozessualer Grundsatz im Strafrecht. Juristisch, sagt Rolf Aldag, mag das Urteil nachvollziehbar sein: "Mit Gerechtigkeit", fügt er hinzu, "hat das in meinen Augen nichts zu tun."

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